Beraterinnen/Berater (m/w/d) für die Auskunfts- und Beratungsstelle
Von der Kinderrehabilitation bis zur Altersrente. Wir begleiten unsere vier Millionen Versicherten ihr ganzes Leben lang – verlässlich und vertrauensvoll.
Unsere Dienstleistungen umfassen auch die individuelle, wohnortnahe Beratung in allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Rehabilitation und den Grundsätzen der zusätzlichen Altersvorsorge. Hierfür unterhalten wir acht Auskunfts- und Beratungsstellen. Dort beraten wir Versicherte, Rentnerinnen und Rentner persönlich, telefonisch oder per Video und fahren ab und zu auch zu den Sprechtagen in die Kommunen.
Unterstützen Sie unser Team bei diesem verantwortungsvollen Auftrag.
Bewerbung starten - Öffnet sich in einem neuen FensterUnsere Anforderungen
- ein erfolgreich abgeschlossenes Studium Bachelor of Laws – Studiengang Rentenversicherung – oder ein erfolgreicher Abschluss eines Fortbildungslehrgangs für den gehobenen Angestelltendienst nach der Fortbildungsordnung der Rentenversicherungsträger
- umfassende Kenntnisse auf den Gebieten des Rentenrechts, Versicherungs- und Beitragsrechts sowie des Rehabilitationsrechts
- Flexibilität, Einsatzbereitschaft und Selbständigkeit
- Freude am persönlichen Umgang mit Menschen und an der Beratung
- ein freundliches und sicheres Auftreten
- Bereitschaft zur Durchführung von planbaren Dienstreisen und flexibler Arbeitszeitgestaltung gepaart mit einem Führerschein der Klasse B
Ihre Aufgaben
- Erteilung von Auskünften und Beratungen im Sinne der §§ 14, 15 SGB I in allen versicherungs- und leistungsrechtlichen Angelegenheiten
- Entgegennahme, Durchsehen und ggf. Ausfüllen von Anträgen versicherungs- und leistungsrechtlicher Art
- Erteilung von Informationen und Aufklärung über die Möglichkeiten zum Aufbau einer nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes geförderten zusätzlichen Altersvorsorge gemäß § 15 Abs. 4 SGB I
- Durchführung von Sprechtagen bei Krankenkassen sowie Stadt- und Gemeindeverwaltungen
- Vorbereitung und Halten von Fachvorträgen aus dem Sozialversicherungsrecht
Wir bieten
Weitere Informationen
Die Stelle kann sowohl mit einer Vollzeitkraft als auch mit Teilzeitkräften besetzt werden.
Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich erwünscht. Frauen werden nach Maßgabedes Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetzes – LGG) bevorzugt berücksichtigt.Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden ausdrücklich erwünscht.
Schwerbehinderten Menschen und ihnen gleichgestellten Personen wird bei gleicher Eignung der Vorzug gegeben.